Ripix e.U. — r.digital — Stand: März 2026
1.1. Die Firma Ripix e.U. (im Folgenden „Firma“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Firma schriftlich bestätigt werden.
1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Firma ausdrücklich.
1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6. Die Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich.
Die Firma weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok; im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Firma nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Die Firma arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Firma kann nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.
3.1. Bereits durch die Einladung zur Konzepterstellung und die Annahme durch die Firma treten der potentielle Kunde und die Firma in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
3.2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Firma bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt.
3.3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung ohne Zustimmung der Firma ist nicht gestattet.
3.4. Darüber hinaus enthaltene werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen, sind ebenfalls geschützt, soweit sie eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee gelten insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken, Illustrationen und Werbemittel.
3.5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, präsentierte kreative Werbeideen außerhalb eines Hauptvertrages nicht wirtschaftlich zu verwerten oder verwerten zu lassen.
3.6. Ist der potentielle Kunde der Meinung, dass ihm bereits bekannte Ideen präsentiert wurden, hat er dies binnen 14 Tagen per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln bekannt zu geben.
3.7. Andernfalls gehen die Parteien davon aus, dass die Firma eine neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee verwendet, gilt die Firma als verdienstlich.
3.8. Der potentielle Kunde kann sich durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % USt befreien.
4.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens besteht Gestaltungsfreiheit der Firma.
4.2. Alle Leistungen sind vom Kunden binnen drei Werktagen ab Eingang zu prüfen und freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist gelten sie als genehmigt.
4.3. Der Kunde stellt zeitgerecht alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Er trägt den Aufwand für Wiederholungen infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, zur Verfügung gestellte Unterlagen auf Urheber-, Marken- und sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert deren Freiheit von Rechten Dritter. Wird die Firma wegen einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hält der Kunde die Firma schad- und klaglos.
5.1. Die Firma setzt im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge und Systeme ein (z.B. für Texterstellung, Bildgenerierung, Datenanalyse, Automatisierung und Programmierung). Der Kunde wird über den Einsatz von KI im jeweiligen Projekt informiert.
5.2. Sämtliche KI-generierten Inhalte werden einer fachlichen Qualitätsprüfung unterzogen, bevor sie dem Kunden übergeben oder veröffentlicht werden. Die finale inhaltliche und rechtliche Verantwortung für die Freigabe liegt beim Kunden gemäß Punkt 4.2.
5.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Inhalte unter Umständen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, da die Schutzfähigkeit von der jeweiligen Rechtsordnung und dem Grad der menschlichen schöpferischen Leistung abhängt.
5.4. Werden personenbezogene Daten im Rahmen des KI-Einsatzes verarbeitet, gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO. Die Firma setzt ausschließlich KI-Dienste ein, die den Anforderungen der EU-KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) entsprechen, soweit diese anwendbar sind.
5.5. Die Firma haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtskonformität von KI-generierten Inhalten, soweit der Kunde diese ohne Prüfung und Freigabe gemäß Punkt 4.2 verwendet.
6.1. Die Firma ist berechtigt, sich sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen oder Leistungen zu substituieren.
6.2. Die Beauftragung Dritter erfolgt im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Firma wählt Dritte sorgfältig aus.
6.3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten.
7.1. Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.
7.2. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt ruhen die Leistungsverpflichtungen entsprechend. Bei Verzögerungen über zwei Monate sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt.
7.3. Bei Verzug der Firma kann der Kunde erst nach schriftlicher Nachfrist von 14 Tagen zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.1. Die Firma kann den Vertrag aus wichtigem Grund sofort auflösen, insbesondere bei: (a) Unmöglichkeit der Leistung durch den Kunden, (b) fortgesetztem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung mit 14-Tage-Frist, (c) berechtigten Bonitätsbedenken.
8.2. Der Kunde kann aus wichtigem Grund ohne Nachfrist auflösen, wenn die Firma trotz schriftlicher Abmahnung mit 14-Tage-Frist gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt.
9.1. Der Honoraranspruch entsteht mit Erbringung der Leistung. Vorschüsse, Zwischenabrechnungen und Akontozahlungen sind zulässig.
9.2. Das Honorar versteht sich netto zuzüglich USt. Mangels Vereinbarung gilt marktübliches Honorar.
9.3. Nicht ausdrücklich abgegoltene Leistungen werden gesondert entlohnt. Barauslagen sind zu ersetzen.
9.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreitungen über 15 % werden angezeigt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen widerspricht. Überschreitungen bis 15 % sind von vornherein genehmigt.
9.5. Bei einseitiger Änderung oder Abbruch durch den Kunden sind erbrachte Leistungen und angefallene Kosten zu vergüten. Mit Bezahlung erwirbt der Kunde an nicht fertiggestellten Arbeiten keine Nutzungsrechte.
10.1. Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt fällig. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma.
10.2. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Mahn- und Inkassospesen (mind. € 20,00 je Mahnung) sind zu ersetzen.
10.3. Bei Verzug kann die Firma alle offenen Leistungen sofort fällig stellen.
10.4. Zurückbehaltungsrecht: Die Firma muss bis zur Begleichung keine weiteren Leistungen erbringen.
10.5. Bei vereinbarter Ratenzahlung und nicht fristgerechter Zahlung kann die gesamte Restschuld sofort fällig gestellt werden (Terminverlust).
10.6. Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, außer bei schriftlich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen.
11.1. Alle Leistungen der Firma bleiben in deren Eigentum. Der Kunde erwirbt durch Zahlung das Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Mangels anderslautender Vereinbarung nur in Österreich. Der Erwerb von Nutzungsrechten setzt vollständige Bezahlung voraus.
11.2. Änderungen oder Bearbeitungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma und des Urhebers zulässig.
11.3. Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus erfordert Zustimmung und gesonderte Vergütung.
11.4. Nutzung nach Vertragsende erfordert ebenfalls Zustimmung der Firma.
11.5. Nach Vertragsende: Im 1. Jahr volle Vergütung, im 2. Jahr die Hälfte, im 3. Jahr ein Viertel, ab dem 4. Jahr keine Vergütung.
11.6. Widerrechtliche Nutzung: Haftung in doppelter Höhe des angemessenen Honorars.
12.1. Die Firma darf auf allen Werbemitteln auf sich und den Urheber hinweisen.
12.2. Die Firma darf auf eigenen Werbeträgern und ihrer Website mit Namen und Logo auf die Geschäftsbeziehung hinweisen (Referenzhinweis), vorbehaltlich schriftlichen Widerrufs.
13.1. Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
13.2. Bei berechtigter Mängelrüge: Recht auf Verbesserung oder Austausch. Bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigem Aufwand: Wandlung oder Minderung.
13.3. Die rechtliche Überprüfung der Leistung obliegt dem Kunden. Die Firma ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet.
13.4. Gewährleistungsfrist: sechs Monate ab Lieferung/Leistung.
14.1. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Firma für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Grobe Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
14.2. Haftung für Ansprüche Dritter aufgrund der Leistung der Firma ist ausgeschlossen, wenn die Firma ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist. Der Kunde hält die Firma schad- und klaglos.
14.3. Schadenersatzansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis, jedenfalls nach drei Jahren. Haftung ist mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
15.1. Die Firma verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zum Zwecke der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
15.2. Nutzung für eigene Marketingzwecke und Referenzhinweise erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Kunde kann jederzeit widersprechen.
15.3. Weitere Informationen: r.at/datenschutz
Österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und UN-Kaufrecht.
17.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Firma.
17.2. Gerichtsstand: das für den Sitz der Firma sachlich zuständige Gericht in Graz. Die Firma ist berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/odr ↗. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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