TL;DR: Die Kleinstunternehmen-Ausnahme im BaFG gilt nur für Dienstleistungen — nicht für Produkte. Wenn du einen Online-Shop betreibst, bist du auch mit 3 Mitarbeitern betroffen. Wir erklären die Ausnahmen im Detail.
Was sagt das Gesetz genau?
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) nimmt Kleinstunternehmen unter bestimmten Bedingungen aus der Pflicht. Die Definition eines Kleinstunternehmens nach EU-Recht:
- Weniger als 10 Mitarbeiter und
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme unter 2 Millionen Euro
Wichtig: Beide Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein. Ein Unternehmen mit 5 Mitarbeitern aber 3 Mio. € Umsatz ist kein Kleinstunternehmen.
Die entscheidende Unterscheidung: Produkte vs. Dienstleistungen
Hier wird es spannend — und viele Unternehmen machen hier den entscheidenden Fehler:
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt ausschließlich für Dienstleistungen. Für Produkte gibt es keine Größen-Ausnahme.
Was zählt als "Produkt"?
- Physische Waren, die online verkauft werden (E-Commerce)
- Software und Apps
- Hardware (Computer, Smartphones, Terminals)
- E-Books und digitale Publikationen
Was zählt als "Dienstleistung"?
- Beratungsleistungen
- Buchungssysteme (Friseur, Restaurant, Hotel)
- Online-Banking
- Telekommunikation
- Transport-Buchungen
Rechenbeispiel 1: Der kleine Online-Shop
Situation: Handgemachte Kerzen aus Graz, 2 Mitarbeiter, 180.000 € Umsatz. Verkauf über einen Shopify-Shop.
Ergebnis: Betroffen. Warum? Der Online-Shop verkauft Produkte. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Auch ein Ein-Personen-Unternehmen mit Online-Shop muss WCAG einhalten.
Rechenbeispiel 2: Der Steuerberater
Situation: Steuerberatungskanzlei in Graz, 6 Mitarbeiter, 900.000 € Umsatz. Website mit Online-Terminbuchung.
Ergebnis: Nicht betroffen (von der Produktpflicht). Der Steuerberater bietet eine Dienstleistung an und ist ein Kleinstunternehmen. Die Terminbuchung auf der Website muss nicht zwingend WCAG-konform sein.
Aber: Es ist trotzdem empfehlenswert, die Website barrierefrei zu gestalten. Erstens aus ethischen Gründen, zweitens für bessere SEO-Rankings.
Rechenbeispiel 3: Der Hybrid
Situation: Grafikdesigner aus Graz, 1 Mitarbeiter, 120.000 € Umsatz. Bietet Design-Dienstleistungen an UND verkauft Templates über die Website.
Ergebnis: Teilweise betroffen. Die Design-Dienstleistung fällt unter die Ausnahme. Der Template-Verkauf (digitales Produkt) fällt nicht unter die Ausnahme. In der Praxis bedeutet das: der E-Commerce-Teil der Website muss barrierefrei sein.
Entscheidungsbaum
So findest du in 3 Fragen heraus, ob du betroffen bist:
- Hast du weniger als 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme?
- Nein → Du bist betroffen. Fertig.
- Ja → Weiter zu Frage 2.
- Verkaufst du Produkte (physisch oder digital) über deine Website?
- Ja → Du bist betroffen (für den E-Commerce-Teil).
- Nein → Weiter zu Frage 3.
- Bietest du ausschließlich Dienstleistungen an?
- Ja → Du bist als Kleinstunternehmen ausgenommen.
- Nein/Unsicher → Lass es prüfen.
Was Online-Shops besonders beachten müssen
E-Commerce ist der Bereich, in dem die Kleinstunternehmen-Ausnahme am häufigsten nicht greift. Folgende Elemente müssen barrierefrei sein:
- Produktsuche und Filter — per Tastatur bedienbar
- Produktbilder — aussagekräftige Alt-Texte
- Warenkorb — Statusänderungen für Screenreader erkennbar
- Checkout-Formulare — Labels, Fehlermeldungen, Pflichtfeldmarkierung
- Bezahlung — alle Zahlungsmethoden barrierefrei bedienbar
- Bestellbestätigung — strukturiert und verständlich
Fazit
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme ist enger als viele denken. Besonders Online-Shops — egal wie klein — sind vom BaFG betroffen. Im Zweifel: lieber barrierefrei bauen. Es kostet nicht viel mehr, verbessert die UX für alle und schützt vor Strafen.
Unsicher, ob du betroffen bist? Wir beraten dich gerne — kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Gilt die Ausnahme auch für Freelancer?
Ja, Freelancer mit unter 10 MA und unter 2 Mio. € Umsatz sind als Kleinstunternehmen von der Dienstleistungspflicht ausgenommen. Verkaufen sie aber digitale Produkte (Templates, Kurse, E-Books), gilt die Ausnahme dafür nicht.
Was passiert, wenn mein Unternehmen wächst?
Sobald du die Schwelle überschreitest (10+ MA oder 2+ Mio. € Umsatz), bist du voll betroffen. Es gibt keine Übergangsfrist — du musst sofort konform sein. Deshalb: lieber jetzt schon barrierefrei bauen.
Muss meine Website-Agentur die Barrierefreiheit sicherstellen?
Die Verantwortung liegt beim Unternehmen, nicht bei der Agentur. Aber eine gute Webdesign-Agentur baut Barrierefreiheit von Anfang an ein — ohne Aufpreis.



