TL;DR: Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich. B2C-Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder über 2 Mio. € Umsatz müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten — sonst drohen Strafen bis zu 80.000 €. Hier ist alles, was du wissen musst.
Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) der EU. Ziel: Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich machen — unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Klingt erstmal nach einer netten Idee? Ist es auch. Aber es ist auch Pflicht. Und zwar seit dem 28. Juni 2025. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Strafen.
In Österreich betrifft das BaFG vor allem den digitalen Bereich: Websites, Apps, Online-Shops und Self-Service-Terminals. Wenn du ein Unternehmen in Graz oder der Steiermark führst und Endkunden bedienst, lies weiter.
Seit wann gilt das Gesetz?
Das BaFG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es gibt keine Übergangsfrist mehr — die Frist ist abgelaufen. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote noch nicht angepasst haben, sind bereits im Verzug.
Die EU-Richtlinie wurde 2019 verabschiedet, die Mitgliedsstaaten hatten bis Juni 2022 Zeit für die nationale Umsetzung. In Österreich wurde das BaFG im Juli 2023 beschlossen, mit Geltung ab Juni 2025.
Wer ist betroffen?
Das BaFG betrifft B2C-Unternehmen (Business-to-Consumer), die mindestens eines dieser Kriterien erfüllen:
- Mehr als 10 Mitarbeiter oder
- Mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz
Wichtig: Es reicht, wenn eines der beiden Kriterien zutrifft. Ein Unternehmen mit 8 Mitarbeitern aber 3 Mio. € Umsatz ist genauso betroffen wie eines mit 15 Mitarbeitern und 500.000 € Umsatz.
Betroffen sind unter anderem:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Banken und Finanzdienstleister
- Telekommunikationsanbieter
- Transportunternehmen (Online-Buchung)
- Medien- und Verlagsunternehmen mit digitalen Angeboten
Was genau muss barrierefrei sein?
Das BaFG deckt folgende digitale Bereiche ab:
- Websites — alle öffentlich zugänglichen Seiten
- Mobile Apps — iOS und Android
- E-Commerce — Produktsuche, Warenkorb, Checkout, Bezahlung
- Self-Service-Terminals — Automaten, Kiosksysteme
- E-Books und digitale Dokumente
Der technische Standard, der dabei eingehalten werden muss, ist WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines). In der Praxis bedeutet das: wahrnehmbarer, bedienbarer, verständlicher und robuster Content.
Welche Strafen drohen?
Die Strafen sind gestaffelt und können bei wiederholten Verstößen steigen:
- Großunternehmen: bis zu 80.000 € pro Verstoß
- KMU: bis zu 50.000 € pro Verstoß
- Kleinstunternehmen (wenn betroffen): bis zu 20.000 €
Zusätzlich können Marktüberwachungsbehörden den Verkauf oder das Anbieten von nicht-konformen Produkten und Dienstleistungen untersagen.
Die wichtigsten WCAG-Anforderungen im Überblick
1. Wahrnehmbarkeit
Alle Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Das bedeutet:
- Alt-Texte für alle informativen Bilder
- Untertitel für Videos
- Ausreichender Farbkontrast (mindestens 4.5:1 für normalen Text)
- Inhalte müssen auch bei 200% Zoom nutzbar bleiben
2. Bedienbarkeit
Alles muss per Tastatur bedienbar sein — kein Element darf nur mit der Maus erreichbar sein. Dazu gehören:
- Tastaturbedienung für alle interaktiven Elemente
- Sichtbarer Fokus-Indikator
- Keine Tastatur-Fallen
- Genug Zeit für zeitgesteuerte Inhalte
3. Verständlichkeit
Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein:
- Sprache des Dokuments definiert (lang-Attribut)
- Konsistente Navigation
- Fehlererkennung und -beschreibung bei Formularen
- Labels für alle Formularfelder
4. Robustheit
Inhalte müssen von verschiedenen Technologien interpretiert werden können:
- Valides HTML
- ARIA-Attribute korrekt eingesetzt
- Kompatibilität mit Screenreadern
Checkliste: 5 Sofort-Maßnahmen
Du willst heute noch anfangen? Hier die fünf wichtigsten Schritte:
- Lighthouse Audit laufen lassen — Chrome DevTools → Lighthouse → Accessibility. Alles unter 90 Punkte ist ein Warnsignal.
- Alt-Texte prüfen — Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder bekommen alt="".
- Kontraste messen — Nutze den WAVE Browser Extension oder WebAIM Contrast Checker. Minimum 4.5:1.
- Tastaturnavigation testen — Tab durch die gesamte Seite. Erreichst du alles? Siehst du, wo der Fokus ist?
- Formulare checken — Hat jedes Input-Feld ein Label? Gibt es Fehlermeldungen bei falscher Eingabe?
Wie wir bei r.digital helfen
Als Webdesign-Agentur in Graz bauen wir Websites, die von Grund auf barrierefrei sind. Next.js mit semantischem HTML, ARIA-Attribute wo nötig, Lighthouse-Score 90+ als Minimum.
Für bestehende Websites bieten wir Barrierefreiheits-Audits an: Wir prüfen deine Seite gegen WCAG 2.1 AA, dokumentieren alle Probleme und liefern einen konkreten Maßnahmenplan.
Und ja — das ist auch über KMU.DIGITAL förderbar.
Häufige Fragen
Sind Kleinstunternehmen vom BaFG betroffen?
Grundsätzlich gibt es eine Ausnahme für Kleinstunternehmen (unter 10 MA und unter 2 Mio. € Umsatz). Diese gilt aber nur für Dienstleistungen — nicht für Produkte. Ein kleiner Online-Shop ist trotzdem betroffen.
Was genau ist WCAG?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte. Das BaFG verlangt die Einhaltung von WCAG 2.1 Level AA — das mittlere von drei Konformitätsniveaus.
Bis wann muss ich meine Website umstellen?
Sofort. Das BaFG gilt seit 28. Juni 2025. Es gibt keine weitere Übergangsfrist. Neue Produkte und Dienstleistungen müssen ab Markteinführung konform sein.
Was kostet ein Barrierefreiheits-Audit?
Ein professionelles Audit für eine typische KMU-Website (10-30 Seiten) liegt zwischen 1.500 und 4.000 €. Bei r.digital starten Audits ab 1.800 € — inklusive Maßnahmenplan und Priorisierung. Ein Teil davon ist über KMU.DIGITAL förderbar.



